Zur Geschichte der Burg
Rabenstein
Um die Mitte des 12. Jh. entstand im Gebiet des Reichsterritoriums Pleißenland im Zuge
der Besiedelung des Erzgebirgsvorlandes und des Erzgebirges die Herrschaft Rabenstein. In
Altenburg, dem politischen Mittelpunkt des Pleißenlandes, ist schon seit etwa 1064/65 ein
Königshof nachweisbar, der hohe Leistungen für die königliche Hofhaltung aufzubringen
hatte. Bis zum Ende des 12. Jh. blieb Altenburg königliche Pfalz. Welche Gründe führten
zur Herausbildung der Herrschaft Rabenstein und einige Jahrzehnte später, um 1170, zur
Anlage einer Burg?
Durch das ganze deutsch Mittelalter
zog sich der Kampf zwischen der Zentralgewalt des Reiches und den nach Selbständigkeit
und Macht strebenden feudalen Territorialherren. Durch Vergabe von Lehen sowie durch
Schenkung von Ländereien zu erblichem Eigenbesitz an Gefolgsleute der Zentralgewalt oder
an neu entstandene geistliche Stiftungen, wie z.B. an das 1135/36 gegründete
Benediktinerkloster Chemnitz, wurde eine Zersplitterung des Reichsgutes eingeleitet und
damit die Entstehung von Territorialherrschaften begünstigt. Vor allem unter den ersten
Staufern König Konrad III. (1138 bis 1152) und Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1152 bis
1190), wurde planmäßig eine Politik zur Stärkung der Macht der Reichsgewalt und damit
des mittelalterlichen Staates betrieben. Dies war aber praktisch nur noch in den
östlichen Teilen des Landes möglich. Hier lagen noch unerschlossene, zusammenhängende
Waldgebiete. Die Besiedlung und Kultivierung der östlichen Teile Mitteldeutschlands
gewannen erhöhte Bedeutung. Durch die Gründung von Burgen und Städten sowie die
spätere Ansiedlung von Bauern auf ungerodetem Land suchten die Staufer das Königsgut zu
einem brauchbaren Machtfaktor gegen die sich entwickelnden großen Landesherrschaften
auszunutzen. Wir müssen davon ausgehen, daß die oben angeführten Motive auch bei der
Entstehung der Herrschaft Rabenstein ausschlaggebend waren. Entsprechend den urkundlichen
Nachrichten über die Gründung von Städten und Dörfern (um 1118 erste Erwähnung von
Zwickau, um 1135 Verleihung des Marktrechtes an Altenburg, zwischen 1156 und 1162 wurden
durch den Markgrafen Otto von Meißen zwischen der Mulde bei Nossen und dem späteren
Freiberg auf gerodetem Land Waldhufendörfer angelegt, um 1165 Gründung von Chemnitz, das
um 1200 anzusetzende Zinsregister des Klosters Chemnitz erwähnt die Orte Adorf,
Altendorf, Altmmemnitz, Gablenz, Kappel, Klaffenbach, Neukirchen und Stelzendorf) ist die
Besiedlung des erzgebirgischen Raumes im wesentlichen in den Jahrzehnten zwischen 1160 und
1200 erfolgt, wobei die Organisation des Siedlungsvorganges in den neuerschlossenen
Gebieten in den Händen des Adels - vor allem kaiserlicher Ministerialen - lag.
Die erste schriftliche Erwähnung des Namens
Rabenstein setzt mit dem Jahre 1301 ein. In einer Zinsurkunde vom 21. September des
gleichen Jahres bestätigt ein Unarg von Waldenburg des St.-Marien-Kloster zu Altenburg
entsprechende Abgaben. Bei der Abfassung der Urkunde wird neben den Söhnen Unargs auch
ein Cunradus de Rabenstein genannt. In der nächsten uns überlieferten Nachricht von 1336
erteilt Kaiser Ludwig der Bayer (1314 bis 1347) dem Markgrafen Friedrich von Meißen -
seinem Schwiegersohn - für den Fall des Ablebens der Waldenburger das Lehen über Burg
und Stadt Waldenburg sowie über die Burg Rabenstein. Dies bedeutete in den Augen des
Kaisers die Vergabe eines Reichslehens. Aus der Urkunde ist der Umfang der Herrschaft
Rabenstein zu ersehen.
Es werden die Dörfer Lapis (Stein Rabenstein), Lewenhayn (Lübenhain, zwischen Röhrsdorf
und Kändler gelegen), Kenlern (Kändler), Grune (Grüna), Segemar (Siegmar), Huckericht
(Höckericht), Steinplissen (Pleißa) sowie Lehngüter und der Rabensteiner Wald erwähnt.
Die Herrschaft besaß sowohl die niedere als auch die hohe Gerichtsbarkeit und das
Patronat über die in der Herrschaft gelegenen Kirchen. Gleichzeitig war sie mit dem
Vogteirecht (jus patronatus, Schutzherrschaft) über das Kloster in Chemnitz ausgestattet.
Damit waren die Herren von Rabenstein gleichzeitig Gerichtsherren über die
Klosterdörfer, wofür sie ein Drittel der zu entrichtenden Geldmittel erhielten. Der in
einem anderen Zusammenhang häufig genannte Hugo von Wartha, ein kaiserlicher
Ministerialer aus der Umgebung Friedrich I. - er tritt wiederholt als Zeuge auf, z. B.
allein in Altenburg 1172, 1180, 1181 und 1183 -, wird als der Gründer der Burg um 1170
angenommen, wobei der urkundliche Befund dies nicht bestätigt, genausowenig die
Besitzverhältnisse im 13. Jh. Inwieweit Hugo von Wartha als Gründer der Anlage in Frage
kommt, ist also unklar, doch kann mit Recht angenommen werden, daß die Herrschaft schon
um die Mitte des 12. Jh. bestanden hat, zumal benachbarte Gebiete, wie die der
Waldenburger, im Jahre 1200 erstmals urkundlich genannt werden. Die Herrschaften Glauchau,
Lichtenstein, Rochsburg und Trachenfels werden ebenfalls um 1200 erwähnt. Die
Grabungsfunde deuten auf >>um 1170<< als Erbauungszeit fr die Burg. Sie war,
genau wie andere in den letzten Jahrzehnten des 12. Jh. entstandene Anlagen, Verwaltungs-
und auch wohl Gerichtssitz. Geographisch gesehen befand sie sich etwa in der Mitte des aus
Waldhufendörfern bestehenden Gebietes. Dorthin hatten auch die zinspflichtigen Bauern
ihre Abgaben zu entrichten.
Verfolgen wir die Entwicklung bis in die Gegenwart. Im Jahre 1331 befand sich >>der
Rabenstein<<, wie er häufig genannt wurde, wahrscheinlich weiterhin im Besitz der
Waldenburger, zumal Heinrich von Waldenburg als Vogt und Gerichtsherr der Chemnitzer Abtei
auftritt. Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Burg und Herrschaft im Jahre 1375 durch
Johann von Waldenburg und seine Söhne an das Kloster zu Chemnitz kam es 1386 zur sog.
Rabensteiner Fehde, ausgelöst durch die gewaltsame Inbesitznahme durch die Burggrafen von
Leisnig, an der sich neben den Rittern Heinrich von Witzleben, Jan und Tellin von
Schönfeld, Renz von Wachau auch Bürger von Zwickau und Oederan beteiligen. Das Ziel
dieser Aneignung, den Verkauf von Burg und Herrschaft an das Benediktinerkloster
rückgängig zu machen, wurde nicht erreicht. Vielmehr bestätigte der Markgraf von
Meißen im Jahre 1396 alle Besitzrechte des Klosters über die Rabensteiner Herrschaft.
Mit der Säkularisierung der Abtei 1543 wurde das Amt Rabenstein, wie es 1548 im
Unterschied zu den anderen Klosterbesitzungen noch bezeichnet wurde, in das neugeschaffene
landesherrliche Amt Chemnitz und Rabenstein eingegliedert. Die Burg vor 1483 durch Brand
zerstört und vermutlich teilweise wiederhergestellt unter dem Abt Caspar von Meckau,
verfiel nach der Aufhebung des Klosters. Aus der Gasse zum Rabenstein", die sich
unmittelbar an der Burg befand, entstand die spätere Gemeinde Oberrabenstein, während
sich in dem schon erwähnten Waldhufendorf Stein (Später Niederrabenstein) vor 1548 die
Familie von Carlowitz niederließ, Bauerngüter erwarb und so das Rittergut
Niederrabenstein errichtete. Im Jahre 1602 wurde dieser Familie das Dorf Stein mit allen
Zinsen, Frondiensten sowie dem Nieder- und Obergericht erblich übertragen. 1619 erwarb
Hans Georg von Carlowitz das Vorwerk mit der Burg und die Rabensteiner Gasse als Rittergut
Oberrabenstein, durch Erbfall gleichzeitig das Rittergut Niederrabenstein. In den Jahren
1622 bis 1624 wehrten sich die Bauern aus dem Amt Chemnitz gegen drückende Baudienste
für diese Familie. Sie wurden gezwungen, Ziegel und Bretter aus Zschopau und aus dem Amt
Stollberg zu transportieren. Andere Baumaterialien, wie Steine, Holz, Sand, Kalk und
Schiefer, mußten sie ebenfalls durch Gespanndienste herbeischaffen.
Bis 1774 verblieben Burg und Rittergut Oberrabenstein im Besitz des
Geschlechtes, während das Rittergut Niederrabenstein seit 1668 verschiedenen Besitzern
gehörte. Mit dem Jahre 1774 gingen Burg und Rittergut Oberrabenstein mit allen Rechten in
bürgerlichen Besitz über. Der neue Eigentümer, der Chemnitzer Kaufmann Johann Georg
Siegert - er handelte mit Leinwand und besaß Bleichen -, ließ neue Wirtschaftsgebäude
errichten, die Burganlage renovieren sowie um 1776 das Herrenhaus erbauen. 1783 erbte
seine Tochter Rahel den Besitz und überließ ihn später ihrem Mann, Maximilian von
Welck. Die sächsischen Gesetze zur Agrarreform, erlassen in den Jahren 1832 und 1833,
leiteten die Ablösung der bäuerlichen Verpflichtungen gegenüber der Grundherrschaft
ein.
1838 hieß der neue Besitzer Eduard Kraft, unter dem die Beseitigung der
Bauernabhängigkeit von der Grundherrschaft erfolgte. Durch das Gesetz vom 11. August 1855
wurde die Beseitigung der Patrimonalgerichte und ihr Ersatz durch staatliche
Bezirksgerichte verfügt. Für die beiden Rittergüter bedeutete dies die Übertragung der
bisherigen Gerichtshoheit an das Landgericht Chemnitz. Die Erben von Kraft verkauften Burg
und Rittergut Oberrabenstein an den Kammerherrn von Ried, der diese 1903 an den Chemnitzer
Fabrikanten Matthee Paul Herfurth veräußerte. Die Schwester-Gemeinden Ober- und
Niederrabenstein hatten sich bereits 1897 unter dem gemeinsamen Namen Rabenstein
zusammengeschlossen. Obwohl 1923 ein Ortsgesetz zum Schutz der Burg, des Rittergutes, der
Brauerei und der Schäferei erlassen wurde und eine kleine Privatsammlung von
verschiedenen historischen Gegenständen im palasartigen Ostteil der Burg eingerichtet
worden war, um durch Eintrittsgelder zur Erhaltung der Burganlage beizutragen, verfiel sie
immer mehr, so daß sie 1942 aus Sicherheitsgründen geschlossen werden mußte.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Rittergut Oberrabenstein im Zuge der Bodenreform
aufgeteilt; das Rittergut Niederrabenstein wurde dem Staatsgut Höckericht angegliedert.
Das Herrenhaus war zeitweise als Altersheim genutzt worden; Ende der 80er Jahre erfuhr es
eine teilweise Rekonstruktion bzw. Renovierung.
1950 erfolgte die Eingemeindung des Ortes Rabenstein nach Chemnitz. Die Burg war 1947 in
Gemeindeeigentum überführt worden. Im Anschluß an umfangreiche denkmalpflegerische
Wiederherstellungsarbeiten 1955/56 wurde 1959 in der Burg ein Museum eingerichtet. 1988
ist ein Teil der Burgmauer erneuert worden. 1990 wurde die Turmhaube neu eingedeckt und
eine historischen Befunden nachgebildete Wetterfahne aufgesetzt.
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